Denkansatz:

Der Angreifer darf sich, bis der Ball im Spiel ist, nicht näher als einen Meter zur Mauer bewegen. Da der Ball nach dem Freistoß erst nach diesem Regelverstoß aus dem Spiel geht, gibt es keinerlei Grund dieses Vergehen nicht zu ahnden.

 

Nachgedacht: Würde der Freistoßschütze den Ball kurz abspielen oder z.B. in die Mitte flanken, so wäre das Vergehen (Verkürzen der Distanz zur Mauer) schließlich ebenso zu ahnden. Warum sollten wir uns hier auf "Ist-mir-wurscht" einlassen und auf Abstoß entscheiden? Nur weil der Ball eh drüber geschossen wurde?